Erhöhung der Mitgliedsbeiträge beschlossen
Nicht nur mit Blick auf die Aufgaben und Herausforderungen des kommenden Jahres, welches durch das nahende Inkrafttreten der ICD-11 geprägt sein wird, in welchem erstmals Computerspielsucht als eigenständige Diagnose auftauchen wird, ist dem Vorstand bereits seit einiger Zeit klar geworden, dass sich die Zeiten geändert haben. Wir als Vorstand haben es nicht nur zusehends mit mehr Aufgaben zu tun, sondern auch mit einer größeren Vielfalt an unterschiedlichen Aufgaben und Anforderungen. Durch die installierten Strukturreformen ließ sich zwar einiges an dieser Mehrarbeit auffangen, unabhängig davon zeigte sich jedoch, dass der Arbeitsaufwand kontinuierlich weiter steigt und nicht gänzlich zu kompensieren ist. Wichtig erscheint, dass auch die Bedeutung der Aufgaben wächst: Die Themen Computerspielsucht und internetbezogene Störungen stellen nun keine Randerscheinung mehr dar! Sie sind in den Fokus ganz unterschiedlicher Akteure geraten und „betreten“ damit eine neue und größere Bühne. Hier gilt es, unsere Schritte sehr genau und noch sorgsamer als zuvor abzuwägen und unsere Arbeit weiter zu professionalisieren. Dies gelingt nach Einschätzung des Vorstands nur über die bereits vor einiger Zeit diskutierte Einrichtung einer unabhängig finanzierten Geschäftsstelle – ein Thema, an dem derzeit unter Hochdruck gearbeitet wird. Als weiteren Schritt erschien es uns ebenfalls unerlässlich, die seit der Gründung des Fachverbands unverändert gebliebenen Mitgliedsbeiträge anzuheben. Mit Beschluss der Mitglieder vom 18.09.2019 in Mainz wurde unser Vorschlag zur Erhöhung der Beiträge einstimmig angenommen. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle nochmals herzlich bedanken. Die Erhöhung räumt uns einen größeren Spielraum als bisher ein, um die Interessen des Fachverbands voranzubringen – und wird mit Sicherheit für eine Entlastung bei unserer Arbeit sorgen. Die Mitgliedbeiträge können Sie dem aktuell gültigen Beitrittsantrag entnehmen.
Der Fachverband hat eine neue Bankverbindung
Ab sofort ist die folgende Bankverbindung mit der IBAN: DE24478500650001021013 sowie der BIC WELADED1GTL gültig. Bitte stellen Sie Ihre eventuell laufenden Daueraufträge für die Überweisung der Mitgliedsbeiträge um und berücksichtigen Sie die neue Bankverbindung bei Überweisungen und Zahlungen an den Fachverband. Die alte Bankverbindung wird nach einer kurzen Übergangszeit aufgelöst und kann dann nicht mehr genutzt werden. Vermeiden Sie durch eine unverzügliche Änderung der Daten mögliche Kosten, die durch eine Abweisung Ihrer Zahlung entstehen können.
Aktualisierung unserer Datenschutzerklärung
Auch der Fachverband hat seine Datenschutzerklärung nun aktualisiert und an die neuen Maßgaben angepasst.
Auch in Deutschland gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Das neue EU-Recht löste unmittelbar das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG alte Fassung) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG), auf der das BDSG basiert, ab. Das dazu gehörige BDSG neuer Fassung (BDSG neue Fassung) trat zeitgleich in Kraft. Es modifizierte und konkretisierte die DSGVO zum Teil. Außerdem wird die DSVGO ergänzt durch die noch in Abstimmung befindliche EU-e-Privacy-Verordnung zu Internet- und Telemediendienste. Diese soll voraussichtlich 2019 in Kraft treten.
Unsere neue Datenschutzerklärung finden Sie HIER.