Vereinssatzung des Fachverband Medienabhängigkeit e. V.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck des Vereins ist es, das Thema Medienabhängigkeit zu vertreten, mit der Zielsetzung, es als eigenständiges Störungsbild anerkennen zu lassen, um auch in finanziellem Sinne eine Grundlage für die Prävention, Beratung und Behandlung zu schaffen. Die Interessen der Mitglieder sollen gegenüber Politik und den Sozialleistungsträgern vertreten werden. Der Verein soll ferner als Kontaktstelle für Praktiker und Wissenschaftler fungieren. Zweck des Vereins ist weiterhin die Beibringung von Fortbildungsangeboten für Mitarbeiter des Bildungs- und Hilfesystems, die mit diesem Störungsbild konfrontiert werden. Es sollen zudem Hilfsangebote bekannt gegeben und kommuniziert werden. Der Verein leistet darüber hinaus Unterstützung bei der Forschung und versteht sich auch als Interessenvertretung der Betroffenen. Schließlich arbeitet der Verein an der konzeptionellen Entwicklung und Anerkennung zur Regulierung einer flächendeckenden bundesweiten Versorgung.
  3. Der Verein kann weitere Maßnahmen durchführen, die dazu beitragen, den Vereinszweck zu erreichen.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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Satzung