Vereinssatzung des Fachverband Medienabhängigkeit e. V.

§ 2 Zweck des Vereins

§2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit

(1) Steuerbegünstigte Zwecke

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Konkreter Förderzweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Erkenntnissen, vorbeugender Maßnahmen, sowie Beratungs- und Behandlungsansätzen bei Medienabhängigkeit bzw. Internetnutzungsstörung. Konkret bedeutet dies die Förderung:

  1. von Wissenschaft und Forschung.
  2. des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von psychischen Erkrankungen, konkret dem Störungsbild der Medienabhängigkeit bzw. der Internetnutzungsstörung und angrenzender Störungsbilder der Verhaltenssüchte.
  3. von Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studierendenhilfe.

(3) Maßnahmen

Der Verein fördert und unterstützt Wissenschafts-, Forschungs- und Präventionsprojekte und setzt sich für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, konkret zur Bekämpfung der Medienabhängigkeit bzw. Internetnutzungsstörung ein. Er fungiert als Kontaktstelle durch Vernetzung von Akteuren und bietet darüber hinaus regelmäßige Fortbildungsangebote für Fachkräfte des Bildungs- und Suchthilfesystems an. Der Verein versteht sich als Interessensvertretung der Betroffenen und setzt sich öffentlich für deren Belange ein. Die Interessen seiner Mitglieder vertritt er auf politischer und gesellschaftlicher Ebene. Der Verein setzt sich aktiv für eine Verbesserung und Ausweitung des Versorgungsangebotes zum Störungsbild der Medienabhängigkeit bzw. Internetnutzungsstörung, sowie angrenzender Störungsbilder der Verhaltenssüchte, ein.

(4) Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 

Download

Satzung